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In Kraft seit 15. August 2026

Cybersicherheitsgesetz (NIS2)

Die niederländische Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist seit dem 15. August 2026 in Kraft. Entdecken Sie die Pflichten — und wie uComply das gesamte Gesetz einsatzbereit integriert hat.

Was ist das Cybersicherheitsgesetz?

Das Cybersicherheitsgesetz (Cyberbeveiligingswet) ist die niederländische Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Es ersetzt das alte Gesetz zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Wbni) und verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen, ihre Cyberrisiken nachweisbar zu beherrschen, Vorfälle zu melden und den Vorstand aktiv verantwortlich zu machen.

Das Gesetz ist am 15. August 2026 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Sorgfaltspflicht (Art. 21), die Governance-Pflicht für Leitungsorgane (Art. 24), die Meldepflicht (Art. 25–30) und die Aufsicht. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes führen.

NIS2 in ganz Europa — diese Seite behandelt das niederländische Gesetz

NIS2 ist eine europäische Richtlinie; jeder Mitgliedstaat setzt sie in eigenes nationales Recht um. Diese Seite beschreibt die niederländische Umsetzung — die Cyberbeveiligingswet. In anderen EU-Ländern gelten dieselben Kernpflichten über ein eigenes Gesetz und eine eigene Zeitachse — in Belgien seit Oktober 2024 in Kraft, in Deutschland über das eigene NIS2-Umsetzungsgesetz.

Zeitachse des Gesetzes

2022

NIS2 angenommen

Die EU verabschiedet die NIS2-Richtlinie als Nachfolgerin von NIS (2016).

2026

Gesetz verkündet

Das Cybersicherheitsgesetz wird im Staatsblatt veröffentlicht (2026, 187).

15 aug

In Kraft

Sorgfaltspflicht, Meldepflicht, Governance und Durchsetzung treten in Kraft.

Welche Organisationen müssen NIS2 einhalten?

NIS2 gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen in folgenden Sektoren

Energie

🚆

Transport

🏦

Bankwesen

🏥

Gesundheitswesen

💧

Trinkwasser

💻

Digitale Infrastruktur

🏛️

Öffentliche Verwaltung

🛰️

Raumfahrt

Kriterien: >50 Mitarbeiter ODER >€10M Umsatz. Einige Organisationen fallen unabhängig von der Größe unter NIS2.

Wesentliche oder wichtige Einrichtung?

Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien. Ihre Kategorie bestimmt das Aufsichtsregime und das maximale Bußgeld.

Wesentliche Einrichtungen

Große Organisationen in den kritischsten Sektoren (u. a. Energie, Verkehr, Trinkwasser, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und Regierung) und bestimmte Anbieter unabhängig von ihrer Größe, wie DNS-Diensteanbieter und Register für Top-Level-Domains. Sie unterliegen einer proaktiven Aufsicht.

Bußgeld bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

Wichtige Einrichtungen

Mittlere und große Organisationen in den übrigen benannten Sektoren (u. a. Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Fertigung und digitale Anbieter). Sie unterliegen einer reaktiven Aufsicht — nach einem Vorfall oder Hinweis.

Bußgeld bis zu 7 Mio. € oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes

Zweifeln Sie, ob Sie unter das Gesetz fallen? Das ist an sich schon ein Grund, die Scope-Bestimmung jetzt ernst zu nehmen. In uComply bestimmen Sie den Geltungsbereich strukturiert und nachweisbar.

Die Pflichten: Sorgfaltspflicht (Art. 21) und Governance (Art. 24)

Das Gesetz verlangt angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen auf Basis eines All-Hazards-Ansatzes — und einen nachweisbar eingebundenen Vorstand.

1

Risikomanagement

Führen Sie eine systematische Risikoanalyse durch und erstellen Sie eine Informationssicherheitsrichtlinie (Art. 21 Abs. 3a).

2

Vorfallbehandlung & Meldung

Behandeln Sie Vorfälle strukturiert und melden Sie signifikante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat (Art. 25–30).

3

Lieferkettensicherheit

Beherrschen Sie die Risiken Ihrer Lieferkette und direkten Lieferanten (Art. 21 Abs. 3d).

4

Kryptografie & Verschlüsselung

Führen Sie Richtlinien für Kryptografie und, wo angemessen, Verschlüsselung (Art. 21 Abs. 3h).

5

Zugang & Assets

Regeln Sie Personalsicherheit, Zugangskontrolle und Asset-Management; setzen Sie wo angemessen MFA ein (Art. 21 Abs. 3i–j).

6

Geschäftskontinuität

Sorgen Sie für Backup-Management, Wiederherstellungspläne und Krisenmanagement (Art. 21 Abs. 3c).

7

Cyberhygiene & Schulung

Sichern Sie grundlegende Cyberhygiene und Cybersicherheitsschulung (Art. 21 Abs. 3g).

8

Wirksamkeit prüfen

Bewerten Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen (Art. 21 Abs. 3f).

9

Governance & Vorstand

Der Vorstand genehmigt die Maßnahmen, verfügt über nachweisbare Kenntnisse und absolviert geeignete Schulungen (Art. 24).

Meldepflicht: strenge Fristen

Bei einem signifikanten Vorfall melden Sie unverzüglich an Ihr CSIRT und die zuständige Behörde.

24 Stunden

Frühwarnung

Erstes Signal des signifikanten Vorfalls an CSIRT und zuständige Behörde.

72 Stunden

Vollständige Meldung

Meldung mit einer ersten Bewertung von Schwere, Folgen und Indikatoren.

1 Monat

Abschlussbericht

Detaillierter Bericht mit Grundursache und ergriffenen Maßnahmen.

Bußgelder und Sanktionen bei Nichteinhaltung

Das Cybersicherheitsgesetz (NIS2) führt erhebliche Bußgelder für Organisationen ein, die nicht konform sind.

Wesentliche Einrichtungen

€10M / 2%

Bis zu €10 Millionen oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

Wichtige Einrichtungen

€7M / 1.4%

Bis zu €7 Millionen oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes

Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich für die Nichteinhaltung der Richtlinie haftbar gemacht werden.

Sofort einsatzbereit

Das gesamte Gesetz — in uComply integriert

Seit dem 15. August 2026 steckt das komplette Cybersicherheitsgesetz als funktionierendes Framework in uComply — einsatzbereit und mit Ihren bestehenden Normen verknüpft.

CBW/NIS2-Control-Framework

Das NCSC-Rahmenwerk einsatzbereit in der Plattform — kein leeres Blatt, sondern konkrete Controls.

Mit Ihren Normen verknüpft

Eine Maßnahme zählt für ISO 27001, NEN 7510 und das Cybersicherheitsgesetz — die geforderte Nachweisführung sofort in Ordnung.

Meldepflicht als Workflow

Erfassen Sie Vorfälle und überwachen Sie die Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat.

Vorstandsdashboard

Mit Flightdeck zeigen Sie nachweisbar, was Artikel 24 von Ihrem Vorstand verlangt.

Wie uComply bei NIS2-Compliance hilft

Von der Gap-Analyse bis zur Zertifizierung: Wir begleiten Sie durch den gesamten NIS2-Compliance-Prozess

NIS2 Gap-Analyse

Identifizieren Sie mit unserem umfassenden Gap-Analyse-Tool, wo Ihre Organisation in Bezug auf NIS2-Anforderungen steht

KI-Compliance-Berater

Unser KI-Berater beantwortet alle Ihre NIS2-Fragen und führt Sie Schritt für Schritt durch die Implementierung

Zertifizierungsbegleitung

Erreichen Sie das NIS2-Qualitätssiegel mit Unterstützung unserer zertifizierten Auditoren und Berater

NIS2 Quality Mark

Das NIS2-Qualitätssiegel

uComply ist an das offizielle NIS2-Qualitätssiegel-Programm angeschlossen. Dieses Qualitätssiegel zeigt, dass Ihre Organisation die NIS2-Richtlinie einhält und Cybersicherheit ernst nimmt.

  • Offizielle Anerkennung der NIS2-Compliance
  • Erhöhtes Vertrauen bei Kunden und Partnern
  • Nachweisbare Compliance für Regulierungsbehörden

Häufige Fragen zum Cybersicherheitsgesetz

Was ist das niederländische Cybersicherheitsgesetz?

Das Cybersicherheitsgesetz (Cyberbeveiligingswet) ist die niederländische Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Es ersetzt das alte Gesetz zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Wbni) und verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen zu einer Sorgfaltspflicht (Risikomanagement), einer Meldepflicht für Vorfälle und aktiver Verantwortung des Vorstands.

Wann tritt das Cybersicherheitsgesetz in Kraft?

Das Cybersicherheitsgesetz ist am 15. August 2026 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Sorgfaltspflicht (Art. 21), die Governance-Pflicht für Leitungsorgane (Art. 24), die Meldepflicht (Art. 25–30) und die Aufsicht mit Durchsetzung.

Für welche Organisationen gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Trinkwasser, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, Regierung, Raumfahrt, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel und Fertigung. Meist fallen mittlere und große Organisationen darunter; einige Anbietertypen unabhängig von ihrer Größe.

Welche Meldefristen gelten bei einem signifikanten Vorfall?

Bei einem signifikanten Vorfall gilt: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats — an Ihr CSIRT und die zuständige Behörde.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Nichteinhaltung?

Für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes; für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4%. Darüber hinaus sind die Leitungsorgane ausdrücklich für die Beherrschung von Cyberrisiken verantwortlich.

Wie hilft uComply beim Cybersicherheitsgesetz?

In uComply ist das gesamte Cybersicherheitsgesetz als funktionierendes CBW/NIS2-Control-Framework integriert. Die Plattform verknüpft das Gesetz mit bestehenden Normen wie ISO 27001 und NEN 7510, unterstützt den Meldepflicht-Workflow und zeigt mit dem Flightdeck-Dashboard nachweisbar, was Artikel 24 von den Leitungsorganen verlangt.

Starten Sie heute mit dem Cybersicherheitsgesetz

Entdecken Sie, wie uComply Ihnen hilft, das Cybersicherheitsgesetz nachweisbar zu erfüllen — von Geltungsbereich und Sorgfaltspflicht bis zu Meldepflicht und Vorstand.