Am 27. Juli 2026 ist der "Digital Omnibus on AI", die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft getreten. Damit hat sich der Zeitplan des EU AI Act in einem wichtigen Punkt verschoben: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die ab dem 2. August 2026 gelten sollten, gelten nun erst ab dem 2. Dezember 2027. Seitdem hören wir regelmäßig dieselbe Schlussfolgerung: "Der AI Act ist verschoben, wir haben noch Zeit."
Diese Schlussfolgerung ist nur zur Hälfte richtig. Ein großer Teil des AI Act gilt nämlich bereits, und daran ändert der Omnibus nichts. In diesem Artikel zeigen wir, was sich genau verschoben hat, was bereits in Kraft ist und was Sie in den kommenden Monaten sinnvollerweise tun sollten.
Was der Digital Omnibus ändert
Der Digital Omnibus on AI wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Kern der Änderung ist ein neuer Zeitplan für Hochrisiko-KI:
Anfang dieses Jahres hatten wir noch geschrieben, dass die Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. August 2026 gelten würden. Das war zu diesem Zeitpunkt der geltende Zeitplan; mit dem Omnibus ist er überholt.
Warum die Verschiebung?
Der Grund ist praktischer Natur. Anbieter von Hochrisiko-KI müssen sich auf harmonisierte europäische Normen und auf Leitlinien der Europäischen Kommission stützen können. Diese waren nicht rechtzeitig fertig. Die Kommission knüpft die neuen Termine deshalb an die Verfügbarkeit dieser Normen: Organisationen müssen wissen, was sie konkret erfüllen müssen, bevor die Pflichten greifen.
Was bereits gilt (und nicht verschoben wurde)
Hier geht es in der Praxis häufig schief. Der Omnibus betrifft nur die Hochrisiko-Pflichten. Alle anderen Teile des AI Act sind schlicht in Kraft:
Gerade die letzte Pflicht betrifft viele Organisationen. Wer einen Chatbot auf der Website betreibt, KI-generierte Texte oder Bilder veröffentlicht oder KI im Kundenkontakt einsetzt, ist seit dem 2. August 2026 davon betroffen.
Neue verbotene Praktiken
Der Omnibus verschiebt nicht nur, er ergänzt auch. Die Liste der verbotenen Praktiken wurde um neue Kategorien erweitert, darunter KI, die ohne Einwilligung intime Bilder erzeugt oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs produziert. Für diese neuen Verbote gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Der neue Zeitplan im Überblick
| Bestandteil | Status | Datum |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | In Kraft | 2. Februar 2025 |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | In Kraft | 2. Februar 2025 |
| General-Purpose-KI-Modelle | In Kraft | 2. August 2025 |
| Transparenz (Art. 50) | In Kraft | 2. August 2026 |
| Neue verbotene Praktiken (Omnibus) | Übergangsfrist | 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-KI, Anhang III | Verschoben | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko-KI in Produkten, Anhang I | Verschoben | 2. August 2028 |
Verschiebung ist Zeitgewinn, keine Befreiung
Wer sich jetzt bis Ende 2027 zurücklehnt, wird Probleme bekommen. Die Hochrisiko-Pflichten sind umfangreich: ein Risikomanagementsystem, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung. Das bauen Sie nicht in wenigen Monaten auf. Zudem können Sie erst dann feststellen, ob Sie unter die Hochrisiko-Regeln fallen, wenn Sie wissen, welche KI-Systeme Sie überhaupt einsetzen.
Unser Rat lautet daher, die gewonnene Zeit für die Grundlagen zu nutzen:
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Zusammenfassung
Der Digital Omnibus gibt Organisationen bis zum 2. Dezember 2027 (Anhang III) und bis zum 2. August 2028 (Anhang I) Zeit für die Hochrisiko-Pflichten. Verbotene Praktiken, KI-Kompetenz, die Regeln für General-Purpose-KI und die Transparenzpflichten gelten jedoch bereits. Nutzen Sie den Zeitgewinn, um Ihre KI-Systeme zu inventarisieren, zu klassifizieren und Ihre Governance in Ordnung zu bringen.
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