Die NIS2-Richtlinie wird in den Niederlanden durch das Cybersicherheitsgesetz umgesetzt, das voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten wird. Obwohl das Gesetz noch nicht aktiv ist, ist es ratsam, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Organisationen, die bis zum letzten Monat warten, riskieren, nicht rechtzeitig konform zu sein und verpassen die Chance, Cybersicherheit strukturell in ihre Geschäftsabläufe zu verankern.
In diesem Artikel geben wir einen klaren Überblick darüber, was NIS2 von Ihrer Organisation verlangt und wie Sie sich vorbereiten können.
Für wen gilt NIS2?
Die NIS2-Richtlinie richtet sich an zwei Kategorien von Organisationen. Wesentliche Einrichtungen sind in Sektoren wie Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Dienste und Raumfahrt tätig. Wichtige Einrichtungen operieren in Sektoren wie Postdienste, Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion, chemische Industrie und digitale Dienstleistungen.
Die Richtlinie gilt für mittelgroße Organisationen mit 50-250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 10-50 Millionen Euro sowie für große Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 50 Millionen Euro. Auch kleinere Organisationen können unter das Gesetz fallen, wenn sie eine entscheidende Rolle in der Lieferkette spielen.
Die Kernanforderungen von NIS2
NIS2 schreibt ein breites Maßnahmenpaket vor. Diese lassen sich in vier Themen unterteilen.
Governance und Richtlinien
Organisationen müssen eine gründliche Risikoanalyse durchführen und eine Sicherheitsrichtlinie erstellen, die regelmäßig bewertet wird. Der Vorstand trägt ausdrückliche Verantwortung: Er muss Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und selbst eine Cybersicherheitsschulung absolvieren. Bei Nichteinhaltung können Vorstandsmitglieder persönlich haftbar gemacht werden.
Technische Sicherheit
Technisch erfordert NIS2 unter anderem Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu kritischen Systemen, Verschlüsselung sensibler Daten und sichere Kommunikation, Zugangsverwaltung nach dem Need-to-know-Prinzip sowie Security by Design bei der Beschaffung und Entwicklung von Systemen.
Operative Maßnahmen
Der tägliche Betrieb muss in Ordnung sein. Das bedeutet Sensibilisierungstraining für alle Mitarbeiter, eine strenge Passwortrichtlinie, zeitnahe Software-Updates und Patch-Management sowie aktives Lieferantenmanagement, bei dem Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette bewerten und überwachen.
Vorfall und Kontinuität
Organisationen müssen Verfahren für die Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung bei Sicherheitsvorfällen haben. Darüber hinaus sind Backup-Management, Disaster-Recovery-Pläne und Krisenmanagementverfahren obligatorisch, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.
Meldepflicht und Sanktionen
Eine der konkretesten Verpflichtungen ist die Meldepflicht bei Vorfällen. Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall müssen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung an die Aufsichtsbehörde senden, innerhalb von 72 Stunden eine vollständige Vorfallmeldung einreichen und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht mit Analyse und ergriffenen Maßnahmen vorlegen.
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung sind erheblich. Wesentliche Einrichtungen riskieren Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Umsatzes. Für wichtige Einrichtungen gilt ein Maximum von 7 Millionen Euro oder 1,4% des Umsatzes. Das macht NIS2 zu einer Richtlinie, die ernst genommen werden muss.
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