
NIS2-Richtlinie: Vollständiger Compliance-Leitfaden
Alles, was Sie über die NIS2-Richtlinie wissen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen compliant machen
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine europäische Cybersicherheitsgesetzgebung zur Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit von Organisationen in kritischen Sektoren. Die Richtlinie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und stellt strengere Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallberichterstattung und Aufsicht.
Organisationen, die unter die Richtlinie fallen, müssen bis Oktober 2024 die Anforderungen erfüllen, wobei die Durchsetzung ab 2025 beginnt. Nichteinhaltung kann zu erheblichen Bußgeldern und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.
NIS2-Zeitplan
Richtlinie verabschiedet
EU verabschiedet offiziell die NIS2-Richtlinie
Umsetzungsfrist
Mitgliedstaaten müssen NIS2 in nationales Recht umsetzen
Durchsetzung beginnt
Aktive Überwachung und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung
Welche Organisationen müssen NIS2 einhalten?
NIS2 gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen in folgenden Sektoren
Energie
Transport
Bankwesen
Gesundheitswesen
Trinkwasser
Digitale Infrastruktur
Öffentliche Verwaltung
Raumfahrt
Kriterien: >50 Mitarbeiter ODER >€10M Umsatz. Einige Organisationen fallen unabhängig von der Größe unter NIS2.
Die 8 Kernanforderungen von NIS2
Diese Maßnahmen sind für alle von NIS2 erfassten Organisationen verpflichtend
Risikomanagement
Implementieren Sie einen systematischen Ansatz zur Identifizierung, Analyse und Behandlung von Cybersicherheitsrisiken
Vorfallberichterstattung
Melden Sie bedeutende Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde, gefolgt von einem vollständigen Bericht innerhalb von 72 Stunden
Lieferkettensicherheit
Bewerten und verwalten Sie die Cybersicherheitsrisiken von Lieferanten und Dienstleistern
Verschlüsselung & Kryptographie
Implementieren Sie angemessene Verschlüsselung für ruhende und übertragene Daten
Zugangskontrolle
Implementieren Sie strenge Zugangskontrollen basierend auf Least-Privilege- und Need-to-Know-Prinzipien
Business Continuity
Stellen Sie angemessene Backup-, Disaster-Recovery- und Krisenmanagementverfahren sicher
Sicherheitsbewusstsein
Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig in Cybersicherheitsbewusstsein und Best Practices
Tests & Audits
Führen Sie regelmäßig Sicherheitsbewertungen, Penetrationstests und Audits durch
Strafen bei Nichteinhaltung
NIS2 führt erhebliche Bußgelder für nicht konforme Organisationen ein
Wesentliche Einrichtungen
Bis zu €10 Millionen oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen
Bis zu €7 Millionen oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich für die Nichteinhaltung der Richtlinie haftbar gemacht werden.
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Von der Gap-Analyse bis zur Zertifizierung: Wir begleiten Sie durch den gesamten NIS2-Compliance-Prozess
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Das NIS2-Qualitätssiegel
uComply ist an das offizielle NIS2-Qualitätssiegel-Programm angeschlossen. Dieses Qualitätssiegel zeigt, dass Ihre Organisation die NIS2-Richtlinie einhält und Cybersicherheit ernst nimmt.
- Offizielle Anerkennung der NIS2-Compliance
- Erhöhtes Vertrauen bei Kunden und Partnern
- Nachweisbare Compliance für Regulierungsbehörden
Häufig gestellte Fragen zu NIS2
Wann muss meine Organisation NIS2-konform sein?
Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten war Oktober 2024. Organisationen müssen ab diesem Zeitpunkt konform sein, wobei die aktive Durchsetzung 2025 beginnt.
Woher weiß ich, ob NIS2 auf meine Organisation zutrifft?
NIS2 gilt für Organisationen in kritischen Sektoren mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als €10 Millionen Umsatz. Einige Organisationen fallen unabhängig von der Größe unter die Richtlinie.
Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?
Bußgelder können bis zu €10 Millionen oder 2% des weltweiten Umsatzes erreichen. Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Was ist der Unterschied zwischen NIS und NIS2?
NIS2 hat einen breiteren Anwendungsbereich, strengere Anforderungen, kürzere Meldefristen und höhere Sanktionen als die ursprüngliche NIS-Richtlinie.
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