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Cybersicherheitsgesetz: nachweisbare Beherrschung wird zur neuen Norm

uComply

Team uComply

Autor

July 23, 2026

Veröffentlicht

Am 15. August 2026 tritt das niederländische Cybersicherheitsgesetz (Cyberbeveiligingswet) in Kraft. Damit setzen die Niederlande die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht um. Für Tausende Organisationen bringt dies neue Pflichten in den Bereichen Cybersicherheit, Risikomanagement, Vorfallmeldung und Verantwortung der Leitungsebene mit sich.

Viele Organisationen stellen sich dabei dieselbe Frage: Müssen wir am 15. August vollständig compliant sein?

Das ist möglicherweise gar nicht die richtige Frage.

Die wichtigere Frage lautet: *Können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Cyberrisiken beherrschen, Verbesserungsmaßnahmen umsetzen und als Organisation aktiv an digitaler Widerstandsfähigkeit arbeiten?*

Genau diese nachweisbare Beherrschung wird unter dem Cybersicherheitsgesetz zur neuen Norm.

Keine Zeit mehr zu warten

Das Cybersicherheitsgesetz tritt am 15. August 2026 in Kraft. Organisationen, die unter das Gesetz fallen, müssen ab diesem Zeitpunkt neue Pflichten erfüllen, wie eine Sorgfaltspflicht, eine Meldepflicht und eine Registrierungspflicht. Darüber hinaus wird der Vorstand ausdrücklich für die Beherrschung von Cyberrisiken verantwortlich gemacht.

In der Praxis sehen wir, dass sich viele Organisationen noch mit Fragen wie diesen beschäftigen:

  • Fallen wir überhaupt unter das Gesetz?
  • Welche Risiken müssen wir dokumentieren?
  • Haben wir ausreichende Richtlinien?
  • Wie halten wir Nachweise fest?
  • Welche Lieferanten bringen Risiken mit sich?
  • Das sind berechtigte Fragen. Doch wer erst beginnt, sobald das Gesetz in Kraft tritt, ist faktisch bereits im Rückstand.

    Die größte Herausforderung ist nicht die Sicherheit

    Technische Maßnahmen sind natürlich wichtig. Denken Sie an Multi-Faktor-Authentifizierung, Backups, Monitoring und Schwachstellenmanagement.

    Doch bei Audits stellt sich oft etwas anderes als größte Herausforderung heraus: Organisationen können unzureichend nachweisen, was sie tun.

  • Es wurden Richtlinien erstellt, aber sie werden nicht gepflegt.
  • Risiken wurden identifiziert, aber Verbesserungsmaßnahmen werden nicht nachverfolgt.
  • Es wurden Maßnahmen ergriffen, aber die Untermauerung fehlt.
  • Und genau dort verschiebt sich der Fokus der Aufsichtsbehörden. Nicht nur auf die Frage, ob Maßnahmen bestehen, sondern vor allem darauf, ob Organisationen nachweisen können, dass sie Cyberrisiken strukturell beherrschen. Das Gesetz verpflichtet Organisationen schließlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für Netz- und Informationssysteme zu beherrschen und Vorfälle zu verhindern oder zu begrenzen.

    Nachweisbarkeit erfordert Struktur

    Viele Organisationen verwalten Compliance-Informationen verstreut über SharePoint, Teams, Excel-Dateien und E-Mail. Dadurch entsteht Zersplitterung:

  • Risikoanalysen befinden sich an verschiedenen Orten;
  • Richtlinien werden nicht zentral verwaltet;
  • Aktionspunkte geraten aus dem Blick;
  • Nachweise sind schwer wiederauffindbar.
  • Wenn ein Auditor oder eine Aufsichtsbehörde um Untermauerung bittet, kostet das Zusammentragen der Informationen oft mehr Zeit als die Durchführung der Maßnahmen selbst.

    Gerade deshalb wird ein strukturierter Ansatz immer wichtiger.

    Wie uComply hilft

    uComply unterstützt Organisationen bei der zentralen Verwaltung von Compliance-Prozessen, Risiken, Maßnahmen und Nachweisführung. Mit uComply können Organisationen:

    Risiken transparent machen

    Risiken identifizieren, Auswirkung und Wahrscheinlichkeit bestimmen, Beherrschungsmaßnahmen festhalten und den Fortschritt von Verbesserungsmaßnahmen aus einer zentralen Umgebung überwachen.

    Richtlinien- und Maßnahmenverwaltung zentralisieren

    Richtlinien, Verfahren, Arbeitsanweisungen und Controls werden mit den relevanten Normen, Risiken und Maßnahmen verknüpft.

    Nachweise einfach sammeln

    Auditnachweise, Dokumente und Aufzeichnungen werden zentral gespeichert und sind sofort verfügbar, wenn sie benötigt werden.

    Verbesserungsmaßnahmen nachverfolgen

    Offene Maßnahmen werden Verantwortlichen zugewiesen, überwacht und nachweisbar nachverfolgt.

    Management-Einblick geben

    Dashboards und Berichte — wie das Flightdeck Dashboard — helfen Führungskräften, Einblick in Risiken, Fortschritt und Compliance-Status zu gewinnen.

    So entsteht nicht nur ein Überblick darüber, was getan werden muss, sondern vor allem darüber, was tatsächlich getan wurde.

    Der Vorstand erhält eine größere Rolle

    Ein wichtiger Unterschied zu früheren Gesetzen ist die ausdrückliche Einbindung des Vorstands. Das Cybersicherheitsgesetz legt die Verantwortung für das Cyberrisikomanagement bei der Leitung der Organisation. Vorstandsmitglieder müssen über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Risiken und Sicherheitsmaßnahmen beurteilen zu können, und werden dafür geeignete Schulungen absolvieren müssen.

    Das bedeutet, dass Cybersicherheit nicht länger ausschließlich eine IT-Angelegenheit ist. Vorstandsmitglieder müssen nachweisen können, dass sie:

  • Einblick in Risiken haben;
  • Verbesserungsmaßnahmen verfolgen;
  • Entscheidungen auf Basis aktueller Informationen treffen;
  • aktiv auf digitale Widerstandsfähigkeit hinsteuern.
  • Auch dafür ist eine zentrale Informationsbereitstellung unerlässlich.

    Beginnen Sie heute mit nachweisbarer Beherrschung

    Die Organisationen, die künftig am stärksten dastehen, sind nicht notwendigerweise diejenigen mit den meisten Dokumenten oder den höchsten Sicherheitsbudgets. Es sind die Organisationen, die nachweisen können:

  • welche Risiken bekannt sind;
  • welche Maßnahmen ergriffen wurden;
  • welche Verbesserungen noch laufen;
  • wer verantwortlich ist;
  • wie der Fortschritt überwacht wird.
  • Beim Cybersicherheitsgesetz geht es letztlich nicht nur um die Einhaltung von Regeln. Es geht um die nachweisbare Beherrschung von Risiken und die strukturelle Verbesserung der digitalen Widerstandsfähigkeit. Und genau dort beginnt nachhaltige Compliance.

    Möchten Sie wissen, wie uComply Ihnen helfen kann, Cyberrisiken nachweisbar zu beherrschen und sich auf das Cybersicherheitsgesetz vorzubereiten? Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demonstration und entdecken Sie, was nachweisbare Beherrschung für Ihre Organisation bedeutet.

    Häufig gestellte Fragen

    Muss meine Organisation am 15. August 2026 vollständig compliant sein?

    Wichtiger als eine Momentaufnahme vollständiger Compliance ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie Cyberrisiken strukturell beherrschen und aktiv an Verbesserung arbeiten. Aufsichtsbehörden achten vor allem auf nachweisbare, fortlaufende Beherrschung.

    Was bedeutet "nachweisbare Beherrschung" konkret?

    Dass Sie jederzeit zeigen können, welche Risiken bekannt sind, welche Maßnahmen ergriffen wurden, welche Verbesserungen laufen, wer verantwortlich ist und wie der Fortschritt überwacht wird — mit den zugrunde liegenden Nachweisen zentral verfügbar.

    Ist das Cybersicherheitsgesetz dasselbe wie NIS2?

    Die Cyberbeveiligingswet ist die niederländische Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Der Kern ist gleich, aber das nationale Gesetz konkretisiert unter anderem Aufsicht, Meldeverfahren und die Verantwortung der Leitungsebene.

    Wir nutzen derzeit SharePoint und Excel. Ist das ein Problem?

    Nicht zwangsläufig, aber zersplitterte Informationen erschweren die Nachweisbarkeit. Bei einem Audit kostet das Sammeln von Nachweisen dann oft mehr Zeit als die Durchführung der Maßnahmen selbst. Ein zentraler, strukturierter Ansatz macht die Beherrschung nachweisbar und wiederholbar.